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20.01.2021

Schnell registrieren: Über 100.000 Anlagen droht ansonsten EEG-Auszahlungsstopp

Soest. Die Stadtwerke Soest möchten die Betreiber von Solar-, Wind- und KWK-Anlagen daran erinnern, dass sie ihre Anlage im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur (BNetzA) bis zum 31. Januar 2021 registrieren müssen, ansonsten droht Ihnen ein Auszahlungsstopp der EEG- bzw. KWKG-Vergütung. Die BNetzA hatte als zuständige Behörde bereits mehrfach auf diese Registrierungspflicht hingewiesen, dennoch sind bundesweit noch rund 350.000 Bestandsanlagen nicht eingetragen worden. Netzbetreiber, wie die Stadtwerke Soest, sollen in diesen Fällen die Zahlung für die betreffenden Anlagen zurückhalten. Das gilt für Anlagen, die vor dem 31. Januar 2019 in Betrieb genommen wurden ebenso, wie für Anlagen, deren Vergütung zum 31.12.2020 ausgelaufen ist.
 

Nach Berechnungen der BNetzA riskieren die Eigentümer von 130.000 Erneuerbaren-Anlagen Ende Januar den vorläufigen Auszahlungsstopp. Sobald die Registrierung der Anlagen erfolgt ist, werden die gestoppten Zahlungen nachträglich überwiesen. Für Neuanlagen gilt nach Inbetriebnahme eine einmonatige Frist zur Registrierung.

Die Registrierung kann jederzeit online unter www.marktstammdatenregister.de oder über die von der Bundesnetzagentur eingerichteten Hotline unter 0228.143333 erfolgen. Wer seine EEG-Anlage nicht vollständig im Marktstammdatenregister registriert, verstößt gegen die Meldepflicht nach § 5 MAStRV (Marktstammdatenregisterverordnung) und kann von der Behörde mit einem Ordnungsgeld belegt werden.