Netzanschluss
Die Stadtwerke Soest GmbH stellt ihre Gasnetze allen Energielieferanten diskriminierungsfrei nach § 20 Abs. 1 EnWG zur Verfügung.
Der Netzanschluss bezeichnet die technische Anbindung von nachgelagerten Verteilnetzbetreibern, Letztverbrauchern und Biogasanlagen an das Netz der Stadtwerke Soest.
Nachfolgend finden Sie die notwendigen Informationen zum Netzanschluss gemäß §19 EnWG.