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Ersatzversorgung Gas

Ersatzversorgung - was ist das?

Wenn Ihr aktueller Energiebezug/-verbrauch nicht einer bestimmten Lieferung durch den Lieferanten oder einem konkreten Liefervertrag zugeordnet werden kann, springt der Grundversorger für diese Energielieferung ein. Dies wird als Ersatzversorgung bezeichnet. Es handelt sich also um eine gesetzlich angeordnete Notversorgung. Haushaltskundinnen und - kunden kommen beispielsweise in die Ersatzversorgung, wenn ihr Lieferant das Recht auf Netznutzung verliert. Dies kann aber auch passieren, wenn sich beim Wechsel des Lieferanten die Umstellung des Vertrages verzögert oder ihr vorheriger Lieferant Ihnen kündigt.

Tarifdetails ab 01.01.2024

  • Arbeitspreis: 12,73 Cent/kWh (brutto*)
    (11,09 Cent/kWh netto)
  • Grundpreis: 160,50 €/Jahr  (brutto*)
    (150,00 €/Jahr netto)
  • Laufzeit: 3 Monate ab Erstbelieferung
    danach gelten die aktuellen Preise der Grundversorgung

*enthällt 7% MwSt.