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Börde Strom Basis

Die flexible Grundversorgung

  • keine Mindestvertragslaufzeit
  • Kündigungsfrist: 2 Wochen
  • bis 31.10.2023
    Arbeitspreis 51,27 Cent/kWh | Grundpreis 164,22 €/Jahr
  • ab 01.11.2023
    Arbeitspreis 32,67 Cent/kWh | Grundpreis 164,22 €/Jahr

Wichtige Hinweise zur Grund- und Ersatzversorgung

Rechtliche Grundlage der Grund- und Ersatzversorgung

Die Grund- und Ersatzversorgung erfolgt auf der Grundlage der "Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz" (Stromgrundversorgungsverordnung - StromGVV) vom 26. Oktober 2006 (BGBl. I S.2391), die zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 20. Juli 2022 (BGBl. I S. 1237) geändert worden ist, einschließlich der "Ergänzenden Bedingungen" der Stadtwerke Soest GmbH. Darüber hinaus finden keine weiteren AGBs Anwendung.

Den aktuellen Gesetzestext finden Sie hier >>

Für die über die Grund- und Ersatzversorgung (StromGVV) bezogene elektrische Energie (Strombezug) zahlt der Kunde der Stadtwerke Soest GmbH ein Stromentgelt, das sich zusammensetzt aus:

  • dem Arbeitsentgelt für die vom Kunden bezogene elektrische Arbeit ggf. gesondert für die Schwachlastarbeit;
  • dem Verrechnungspreis für Messung, Abrechnung und Inkasso nach Art und Umfang der erforderlichen Meß- und Steuereinrichtungen;

oder

  • dem Grundpreis welcher neben dem Verrechnungspreis für einen Eintarifzähler auch den festen Leistungspreis enthält, der die Kosten für die ständige Lieferbereitschaft abdeckt.

Bestandteile Stromentgelt

Im Stromentgelt sind die Stromsteuer entsprechend dem Stromsteuergesetz (StromStG), die § 19 StromNEV-Umlage, die Offshore-Haftungsumlage,die § 18 AbLaV-Umlage, die Konzessionsabgabe, die Netzentgelte sowie die Kosten resultierend aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und dem Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG) enthalten.

**Preise

Es handelt sich um gerundete Preise. In den Rechnungen werden die Netto-Einzelpreise und die Umsatzsteuer gesondert ausgewiesen.

***Steuerentlastung

Für Kunden (Unternehmen des produzierenden Gewerbes und Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft) ist es möglich, nach § 9b StromStG eine Steuerentlastung zu erhalten. Ansprechpartner ist das für Sie zuständige Hauptzollamt.

PDF Downloads

  • Produktinfo Börde Strom Basis ab 01.05.2023 Download
  • Produktinfo Börde Strom Basis ab 01.11.2023 Download
  • Formular Erteilung SEPA-Lastschriftmandat Download