Wie berechnet sich der Mieterstromzuschlag?
Der Mieterstromzuschlag orientiert sich an den Einspeisevergütungen, welche im EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz) festgelegt sind, abzüglich eines Abschlags. Zudem ist er von der Größe der Solaranlage abhängig, sie darf max. 100 Kilowatt betragen. Ferner darf die als Mieterstrom genutzte Energie nicht durch ein öffentliches Netz geleitet werden. Der restliche erzeugte Strom wird ins öffentliche Netz eingespeist und vergütet.
Warum sollte ich als Vermieter jetzt investieren?
Der Mieterstromzuschlag sinkt im Laufe der Zeit. Je mehr Solaranlagen in Betrieb genommen werden, desto niedriger wird er. Je eher Vermieter also in Mieterstrom investieren, desto höher sind ihre Zuschläge.
Was müssen Vermieter beachten?
Der Mieterstromvertrag darf nicht an den Mietervertrag gekoppelt werden. Zudem sieht das Gesetz eine Preisobergrenze für Mieterstrom vor.